Laufen für Röntgen beim Röntgenkongress 2017
3. Spendenlauf + Nordic Walking zugunsten der Geburtshaus Wilhelm Conrad Röntgen Stiftung
am Freitag, 26. Mai 2017, um 7:30 Uhr
Treffpunkt: direkt vor dem Haupteingang des CCL
Strecke: 5,6 km Rundlauf um die Glashalle des Messegeländes der Messe Leipzig
Startgeld für Studierende, MTRA-Schülerinnen und -Schüler sowie MTRA: 10 €
Startgeld für alle anderen Teilnehmer: 25 €
Die Startgelder gehen zu 100% als Spende an die Stiftung.
Anmeldung
Zum Spendenlauf können Sie sich hier anmelden.
Zum Nordic Walking können Sie sich hier anmelden.
Eine Anmeldung ist grundsätzlich auch ohne Kongressteilnahme möglich!
Kurzentschlossene können sich direkt am Stand der DRG in der Halle 2 oder direkt am Start ab 07:00 Uhr anmelden. Jeder Teilnehmer erhält ein hochwertiges Laufshirt, Starternummer samt Transponder zur Zeiterfassung sowie einen Laufbeutel. Abholung am Stand der Firma Beckelmann (Stand A6) am Mittwoch oder Donnerstag zu den regulären Industrie-Öffnungszeiten oder am Freitag direkt an der Laufstrecke ab 07:00 Uhr. Umkleiden und Duschen sowie Getränke und Obst werden am Zieleinlauf zur Verfügung gestellt. Nach dem Lauf steht den Teilnehmern am Stand des Sponsors, der Firma Beckelmann, ein reichhaltiges Frühstück zur Verfügung.
Die Siegerehrung in den Läufer-Kategorien Damen und Herren (1.-3. Platz) sowie Nordic Walking (1. Platz Damen / Herren) findet am Freitag um 13:00 Uhr am Stand der Firma Beckelmann statt.
Wir freuen uns ebenfalls über zahlreiche Zuschauer, die unsere Läufer bei einem Kaffee am Zieleinlauf kräftig mitanfeuern!
Die Teilnahme am Röntgen-Geburtshaus-Spendenlauf / Nordic Walking erfolgt auf eigenes Risiko.
Vom Veranstalter wird keine Haftung für Personen- und Sachschäden übernommen. Dies gilt insbesondere für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.
Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in mit seiner Anmeldung an.
Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung insbesondere durch höhere Gewalt, extreme Wetterbedingungen, Entzug der behördlichen Genehmigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
veröffentlicht am Montag, 3. April 2017